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Was muss vor dem Heimeintritt organisiert und geregelt werden

Zu den möglichen Wohnformen im Alter gehört der Umzug in eine Pflegeinstitution, und bei den 80 - jährigen und Älteren findet sich ein beachtlicher Anteil von Menschen, die sich schon konkret für ein Heim oder eine Wohngruppe angemeldet haben.

Fast 25 % der zu Hause lebenden 80 - 84 jährigen planen, früher oder später in ein Heim zu ziehen. Bei den zu Hause lebenden 85 - jährigen und älteren sind es sogar mehr als ein Drittel. Meist geschieht dieser Wohnwechsel nicht abrupt, sondern der Betroffene hat Zeit sich vorzubereiten.
Bevor der Einzug vollzogen werden kann, müssen noch diverse Dinge beachtet und im Vorfeld bedacht werden.  

Meist ist das Platzangebot in einem Heim oder einer Wohngruppe wesentlich beschränkter als in der eigenen Wohnung. Demzufolge kann nur ein geringer Teil der vertrauten und gewohnten Möbel und privaten Dinge mitgenommen werden. Es ist wichtig, sich früh genug zu informiert, wieviel Platz in dem neuen Wohnumfeld zur Verfügung steht und welche persönlichen Sachen mitgebracht werden können. Da oft emotionale Bindungen und diverse Erinnerungen zu viele Dinge im Haushalt bestehen, ist es notwenig, sich für die Auswahl Zeit zu nehmen.

Persönliche Unterlagen, wie Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde, Versicherung - und Krankenkassenunterlagen sowie Bankverbindung und Vermögensnachweise, sollten auf jeden Fall mitgenommen und sicher aufbewart werden. Dies gilt für den Fall, wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind. Ansonsten ist es möglich die Unterlagen, auch aus Diskretionsgründen, bei den Angehörigen zu belassen.

Zu den wichtigen persönlichen Unterlagen gehört in dem Zusammenhang auch das Testament. Für die Ausfertigung eines Testaments gibt es verschiedenen Formvorschriften und Regelungen. Je nach Grösse des Vermögens ist es sinnvoll, einen Berater beizuziehen der die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen prüft und kompetent berät.